Geschätzte Ratsleitung,
Geschätzte Ratskolleginnen,
Geschätzte Gäste
Die schnell voranschreitende Digitalisierung begleitet uns in unserem Alltag und wird zunehmend wichtig. Sie bietet uns zum einen viele Chancen, diese Herausforderungen gezielt anzugehen. Andererseits ist sie für viele Akteure selbst eine grosse Herausforderung.
Auch in der Verwaltung spielt die digitale Entwicklung unter dem bereits festverankerten Begriff E-Government zunehmend eine wichtige Rolle. Das Bedürfnis nach einem Ausbau der digitalen Behörden- und Verwaltungsdienstleitungen nimmt sowohl seitens der Bevölkerung als auch seitens der Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zu. Auch die nationale E-Government Studie 2022 belegt die grosse Nachfrage seitens Bürgerinnen und Bürger bezüglich gewünschter digitaler Behördenleistung. Verwaltungsdienstleitungen könnten komplett digital, zeit- und ortsunabhängig abgewickelt werden.
Die Regierung des Kanton Schwyz hat erkannt, dass es eine neue Digitalisierungsstrategie braucht – denn sie erarbeitet diese, mit dem Ziel, die Digitalisierung der Verwaltung in den kommenden Jahren voranzutreiben. Allerdings stammt das aktuelle Gesetz über das E- Government (SRSZ 140.600) vom 22. April 2009 und regelt nur Grundzüge. Den aktuellen Entwicklungen der kantonalen Strategie trägt dieses kaum Rechnung. Damit unser Kanton digital fit wird, benötigt es eine flächendeckende digitale Transformation auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene. Es braucht neue technische und rechtliche Grundlagen und daher eine Gesetzesrevision, welche wir beantragen.
Ein revidiertes Gesetz bietet eine Vielzahl an Chancen. Eine davon wäre ein Bürgerkonto mit einer E-ID als zentralen Zugang zu allen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. So könnten beispielsweise die Steuererklärung, Betreibungsregisterauszug, Stipendien-anträge, Handelsregistereinträge oder aber auch in Zukunft die Beantragung von Kinder-krippenplätzen bearbeitet werden. Alles nach dem sogenannten «once-only-Prinzip» - ein Zugang für alles.
Bestimmt haben Sie es aus den Medien erfahren: Dass das Gesetz nicht mehr zeitgemäss ist, wurde ebenfalls von Parlamentariern bemerkt. Ob es tatsächlich Zufall oder einfach schlechter politischer Stil ist, dass gerade jetzt eine Motion am Freitag eingereicht wurde, welche das gleiche Ziel verfolgt, wie unsere Motion, sei dahingestellt. Auf diese Frage haben wohl nur die Motionäre eine Antwort. Es erstaunt auch, dass diese Motion nur von Männern unterzeichnet wurde. Daher ein Appell an Euch: Lasst Euch in politischen Ämtern wählen!
Geschätzte Ratskolleginnen, die Tatsache, dass unsere Idee bereits aufgenommen wurde, zeigt, wie wichtig das Anliegen ist und es ist umso bedeutsamer, der digitalen Transformation Nachdruck zu verleihen. Wir Frauen wollen mitreden und etwas bewirken – zwingend. Digitalisierung betrifft uns alle – nicht nur die Männer. Lassen wir es nicht zu, dass ein «Gender-Digitalisierungs-Gap» entsteht.
Der heutige Anlass soll uns Frauen ermutigen, uns auch in Ämter wählen zu lassen und uns auch in Themen wie Digitalisierung, Technologie oder Finanzen einzubringen. Unsere Sichtweise ist gefragt. Ich bitte Sie, geschätzte Ratskolleginnen den Antrag der Digitalisierungskommission zu unterstützen und somit ein Zeichen setzen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Unterstützung!
Laura Calendo, Kommissionssprecherin Digitalisierungskommission
*Es gilt das gesprochene Wort
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